1. Parteien
Dieser Carrier-Einkaufsvertrag (der „Vertrag“) wird geschlossen zwischen:
Käufer / Plattformbetreiber: Tavaktech LTD („cealio“ / „Käufer“), Office 106, 9 Brewers Lane, Richmond, Surrey, TW9 1HH, UK, Company No. 16563260, E-Mail hello@cealio.com; und
Lieferant / Carrier: das Transportunternehmen oder der Berufsträger, das bzw. der in das cealio-Partnerprogramm aufgenommen wurde (der „Carrier“ oder „Lieferant“).
Zusammen die „Parteien“.
2. Gegenstand
Dieser Vertrag regelt die Erbringung nicht planmäßiger Personenstraßenbeförderung und verwandter Dienste (Flughafentransfers, Point-to-Point, Stundenmiete, Meet-&-Greet-Unterstützung soweit anwendbar) durch den Carrier für über die cealio-Plattform vermittelte Aufträge sowie die kommerziellen Bedingungen der Auftragsannahme, Leistung, Bewertung und Abrechnung (Fortschrittszahlungen / Hakediş).
cealio betreibt eine Technologieplattform, die Kunden mit Carriern verbindet. Der Carrier erbringt die Beförderung als unabhängiger Auftragnehmer / Dienstleister und ist kein Arbeitnehmer von cealio.
3. Definitionen
- Auftrag (Job): eine Beförderungszuweisung einschließlich Abholpunkt, Zeit, Ziel, Passagierdetails, Fahrzeuganforderungen und Preiskomponenten.
- Gast: Passagier(e), die im Rahmen eines Auftrags reisen.
- Fahrer: Person, die das Fahrzeug für den Auftrag führt.
- Plattform / System: cealio-Admin-, Partner- und Fahrer-Tools zum Empfangen, Annehmen, Aktualisieren und Abschließen von Aufträgen.
- Abrechnung (Settlement): an den Carrier für abgeschlossene Aufträge zahlbare Beträge nach Abzügen, Anpassungen und Vertragsstrafen nach diesem Vertrag.
- Carrier-Score: Qualitätskennzahl basierend auf Gast-Feedback, Pünktlichkeit, Stornierungsverhalten und cealio-Bewertungen.
4. Zusicherungen des Carriers
Der Carrier sichert zu und gewährleistet, dass er:
- alle für die Personenbeförderung im Betriebsgebiet erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Versicherungen besitzt (einschließlich Tourismus-/Transportgenehmigungen, soweit vorgeschrieben);
- nur gesetzlich zulässige Fahrer mit gültigen Führerscheinen und sauberen Führungszeugnissen beschäftigt oder beauftragt, wie gesetzlich und nach cealio-Standards erforderlich;
- Fahrzeuge unterhält, die verkehrstauglich, versichert, sauber und der gebuchten Klasse entsprechen;
- steuerliche Rechnungsstellungspflichten für empfangene Beträge erfüllt;
- einen Auftrag nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von cealio an einen unbekannten Dritten untervergibt.
5. Auftragszuweisung und Annahme
5.1 Zuweisungskanäle
cealio kann Aufträge über die Plattform, E-Mail, SMS oder andere vereinbarte Kanäle zu jeder Tageszeit anbieten.
5.2 Annahme und Ablehnung
Sofern keine Kapazitätsverpflichtung gilt, kann der Carrier offene Aufträge annehmen oder ablehnen. Nach Annahme muss der Carrier leisten, es sei denn, ein zulässiges Rückgabe-/Ablehnungsfenster gilt.
Rückgabe-/Ablehnungsfenster: außer bei Aufträgen mit Abholung in weniger als sechs (6) Stunden darf der Carrier einen Auftrag innerhalb von dreißig (30) Minuten nach Annahme zurückgeben. Spätere Rückgaben können abgelehnt werden; der Carrier bleibt für daraus resultierende Schäden haftbar (einschließlich dokumentierter alternativer Gasttransporte / Kosten verpasster Anschlüsse) bis zu von cealio mitgeteilten Grenzen, die den Verkaufswert des Auftrags zuzüglich nachgewiesener außergewöhnlicher Gastkosten nicht überschreiten, soweit das Verschulden des Carriers festgestellt ist.
5.3 Kapazitätsverpflichtungen
Gibt der Carrier eine schriftliche saisonale Kapazitätsverpflichtung ab, gelten innerhalb dieser Verpflichtung gesendete Aufträge als angenommen, sofern cealio nicht anders zustimmt. Fehlt eine Verpflichtung, besteht keine Mengengarantie durch eine der Parteien.
5.4 Fahrzeug- und Fahrerdaten
Für jeden angenommenen Auftrag muss der Carrier unverzüglich genaue Kennzeichen- und Fahrerdetails im System bereitstellen und Änderungen sofort aktualisieren. Ein Versäumnis, das Gastschäden oder verpasste Flüge verursacht, liegt in der Verantwortung des Carriers nach Klausel 5.2.
6. Leistungsstandards
6.1 Pünktlichkeit
Der Carrier muss das Fahrzeug zur geplanten Zeit am Abholpunkt positionieren, vorbehaltlich höherer Gewalt. Flughafenwarte- und Flugverfolgungsregeln im Personenbeförderungsvertrag / Auftragsbrief gelten. Enthaltene Wartezeiten müssen eingehalten werden.
6.2 Meet & Greet
Ist Meet & Greet Teil des Auftrags, müssen Fahrer oder Greeter das angegebene Beschilderungs-/Kontaktprotokoll verwenden.
6.3 Status-Updates
Carrier/Fahrer müssen Auftragsstatus (unterwegs, angekommen, Passagier an Bord, abgeschlossen) wahrheitsgemäß und rechtzeitig im System markieren.
6.4 Verhalten
Fahrer müssen professionell, nüchtern und respektvoll sein; Verkehrsrecht einhalten; und für cealio-Aufträge keine Zahlungen außerhalb der Plattform einwerben.
6.5 Gaständerungen
Routenänderungen oder von Gästen angeforderte Extras erfordern Genehmigung und Preisgestaltung durch den cealio-Betrieb; unautorisierte private Bargeschäfte für cealio-Aufträge sind verboten.
7. Preis, Abrechnung und Rechnungsstellung
7.1. Einkaufsraten oder Nettogeträge für Aufträge werden im System oder in von cealio kommunizierten Tarifkarten angezeigt.
7.2. Abrechnungszyklen (z. B. wöchentlich/monatlich) sind im kommerziellen Partnerplan definiert. cealio kann Vertragsstrafen, durch Carrier-Verschulden verursachte Chargebacks, vorgeschossene Mautgebühren oder frühere Überzahlungen verrechnen.
7.3. Der Carrier muss gesetzeskonforme Rechnungen/elektronische Frachtbriefe für fällige Beträge ausstellen.
7.4. Streitige Abrechnungspositionen müssen innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Auszug erhoben werden; andernfalls gilt der Auszug als angenommen.
8. Vertragsstrafen und Rückgriff
cealio kann vertragliche Strafen oder Kostenerstattung anwenden für:
- späte Annahmeaufgabe;
- No-Show des Fahrzeugs;
- falsche Status-Updates;
- unsauberes/unsicheres Fahrzeug oder falsche Klasse ohne Genehmigung;
- gastkritische Ausfälle (verpasster Flug aufgrund von Carrier-Verschulden) mit dokumentierten Schäden;
- Datenschutz- oder Datenmissbrauch.
Strafen sind verhältnismäßig und werden soweit praktikabel in Partnerregeln oder Auftragsbedingungen vorab mitgeteilt.
9. Versicherung und Haftung
Der Carrier unterhält die gesetzlich vorgeschriebene und wirtschaftlich angemessene Versicherung für die Personenbeförderung. Der Carrier haftet vorrangig für Schäden aus Fahrlässigkeit des Fahrers während des Auftrags. Die Plattformhaftung von cealio gegenüber Carriern ist auf nachgewiesene direkte Schäden beschränkt und auf die in den vorangegangenen drei (3) Monaten an den Carrier für die betroffenen Aufträge gezahlten Gebühren gedeckelt, ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
10. Datenschutz
Der Carrier verarbeitet personenbezogene Daten von Gästen nur zur Durchführung von Aufträgen und in Übereinstimmung mit geltendem Datenschutzrecht, den Anweisungen von cealio für plattformbezogene Daten und der Datenschutz-Zusatzvereinbarung, soweit anwendbar. Gastdaten dürfen nicht für eigenständiges Marketing verwendet werden.
11. Vertraulichkeit und Abwerbeverbot
Plattformtarife, Gastkontakte und Systemdaten sind vertraulich. Während der Laufzeit und für zwölf (12) Monate danach darf der Carrier personenbezogene Daten von Gästen, die ausschließlich über cealio erlangt wurden, nicht nutzen, um konkurrierende Buchungen für denselben Auftrag einzuwerben, unbeschadet von Gästen, die den Carrier unabhängig finden.
12. Laufzeit und Kündigung
Dieser Vertrag beginnt mit der Annahme des Carrier-Onboardings und läuft, bis er von einer der Parteien mit dreißig (30) Tagen Frist gekündigt wird, oder sofort bei wesentlichem Verstoß, Verlust von Lizenz/Versicherung, Betrug oder Sicherheitsvorfällen. Ausstehende Aufträge müssen abgeschlossen oder sicher zurückgegeben werden. Die Abrechnung abgeschlossener Aufträge überdauert die Kündigung.
13. Compliance
Der Carrier hält Arbeits-, Steuer-, Migrations- und Beförderungsrecht für seine Fahrer und Fahrzeuge ein. Der Carrier ist allein für den Beschäftigungs-/Auftragnehmerstatus der Fahrer verantwortlich.
14. Anwendbares Recht
Recht der Republik Türkei. Gerichte und Vollstreckungsbehörden von İstanbul sind zuständig.
15. Annahme
Elektronische Annahme über den Partner-Onboarding-Flow oder gegengezeichnetes PDF stellt die verbindliche Annahme dieses Vertrags und der einbezogenen Partnerbetriebsregeln dar.
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